AGB

 

 


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG


1 GELTUNGSBEREICH


1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.


1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS, –PARTNER, VERJÄHRUNG


 2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch
die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.


2.2
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.


3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG


3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte
erbracht und vom Hotel verauslagt werden.


3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht
enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom
Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.


3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.


3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form
einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.


3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.8
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes
vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen
aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.


3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.


4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NSHOW)


4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich
vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht
oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die
Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.


4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel ausübt.


4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen,
besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und
stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der
Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurech-nen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte
Auf-wendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.


5 RÜCKTRITT DES HOTELS


5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls


– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;


– Zimmer
oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann
dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der
Aufenthaltszweck sein;


– das
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurech-nen ist;


– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;


– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.


5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, –ÜBERGABE UND RÜCKGABE


6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht aus-drücklich vereinbart wurde.


6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.


6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
12:00 Uhr geräumt zur Verfü-gung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rech-nung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begrün-det. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7 HAFTUNG DES HOTELS


7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel-
oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert
von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.


7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.


7.4
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel über-nimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet
hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.


8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch
für Scheck- und Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
… [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand … [Bit-te Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].


8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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